Allgemeine Geschäftsbedingungen der VARO Energy Direct GmbH
Bereich: Verbrauchergeschäft
- Geltungsbereich
Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende, abweichende sowie solche Geschäftsbedingungen der Kunden, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn wir die Lieferungen und Leistungen in Kenntnis entgegenstehender, abweichender oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelten Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführen.
- Angebote – Angebotsunterlagen – Annahme
2.1 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind unsere Angebote stets freibleibend, d.h. wir können unsere Angebote solange widerrufen, bis der Kunde sie angenommen hat.
2.2 Alle Eigentums- und Urheberrechte an von uns erstellten Angeboten und Unterlagen (z.B. Zeichnungen u. Entwürfe), die schützenswertes Know-how beinhalten, verbleiben bei uns, sofern wir keine abweichende Vereinbarung getroffen haben. Diese Angebote und Unterlagen dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, veröffentlicht noch dritten Personen zugänglich gemacht oder für einen anderen als den vereinbarten Zweck oder – sofern es an einer Vereinbarung fehlt – nur im Rahmen des Vertragszwecks genutzt werden.
2.3 Der Vertrag kommt mit unserer schriftlichen oder per Datenfernübertragung übermittelten Auftragsbestätigung oder durch schlüssige Annahme durch Ausführung der Lieferung oder Leistung oder spätestens durch Rechnungsstellung nach Leistungserbringung zustande.
- Preise – Preisanpassung – Zuschläge
3.1 Liegen zwischen dem Vertragsschluss und dem Zeitpunkt, in dem wir vereinbarungsgemäß unsere Leistungen gegenüber dem Kunden erbringen, mehr als vier Monate und ändert sich in diesem Zeitraum
a) der für diese Leistung gesetzlich geltende Mineralölsteuersatz und/oder
b) der für diese Leistung gesetzlich geltende Mehrwertsteuersatz
so werden wir im Umfang sämtlicher zum Zeitpunkt der Leistung vorliegender Änderungen – d.h. Erhöhungen und Senkungen – der vorstehend unter a) bis b) abschließend aufgezählter Vergütungsbestandteile die in diesem Vertrag vereinbarte Vergütung ändern, wobei die Änderung nur in Bezug auf die vorstehend unter a) bis b) aufgeführten Vergütungsbestandteile erfolgen darf. Eine Änderung der Vergütung erfolgt trotz Erhöhungen der unter a) bis b) abschließend aufgezählter Kostenfaktoren dann nicht, wenn die Senkung anderer Kosten, die mit dem Abgabepreis in Zusammenhang stehen, aber nicht als Kostenfaktor in dieser Ziffer aufgezählt sind, dazu führt, dass zum Zeitpunkt der Leistung unsere Gesamtbelastung niedriger ist, als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
3.2 Preise für einzelne Positionen eines Angebots gelten nur bei Erteilung des Gesamtauftrags über dieses Angebot.
3.3 Bei der Lieferung von Mineralöl- und Flüssiggasprodukten erfolgt die Preis- und Mengenabrechnung nach handelsüblichen und/oder gesetzlichen Bemessungsverfahren (insb. Mineralölsteuergesetz/Eichordnung).
- Zahlungsbedingungen – Verzug – Aufrechnung – Vertretungsbefugnis – Abtretung
4.1 Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Sofern Zahlungsfristen eingeräumt werden, wird der Fälligkeitstermin auf Basis des Liefertages berechnet.
Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur erfüllungshalber; Diskont- und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
4.2 Wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, werden alle gewährten Rabatte, Skonti oder sonstige Zahlungsvergünstigungen hinfällig.
4.3 Gegenforderungen berechtigen den Kunden nur dann zur Aufrechnung, wenn sie unbestritten, rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt sind, oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung stehen.
4.4 Dem Kunden steht die Geltendmachung von Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechten nur bei Gegenforderungen zu, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.5 Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen und Zahlungen entgegenzunehmen.
4.6 Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung einer solchen Zustimmung besteht nicht.
- Teillieferung – Lieferzeit – Mitwirkungspflichten
5.1 Teillieferungen sind – soweit dem Kunden zumutbar – zulässig.
5.2 Unsere Lieferzeitangaben sind grundsätzlich keine Fixtermine (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 376 HGB).
5.3 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige, vollständige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Kunden voraus, die der Kunde auf seine Kosten zu leisten hat. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
5.4 Zu den Mitwirkungspflichten des Kunden gemäß vorstehenden Ziff. 5.3 gehören insbesondere: Der Kunde hat
- für die rechtzeitige Bereitstellung von Verbindungen und Anschlüssen Sorge zu tragen, bei der Abnahme mitzuwirken und uns rechtzeitig auf erschwerte Auslieferungsverhältnisse (schlechte Zufahrt, langer Schlauchweg u.ä.) hinzuweisen;
- uns und/oder einem durch uns beauftragten Dritten, Zutritt zu seinem Grundstück zu gewähren, soweit dies für die Rückholung der Ware gemäß Ziff.10.2 erforderlich ist;
- die notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Personen und Sachen am Ort der Leistung zu veranlassen;
- etwaige behördliche oder sonstige Genehmigungen rechtzeitig zu beschaffen. Auf Nachfrage des Kunden stellen wir diesem die hierzu notwendigen Unterlagen zur Verfügung, sofern uns diese Unterlagen vorliegen oder wir sie mit vertretbarem Aufwand beschaffen können.
5.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns dadurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
5.6 Sofern die Voraussetzungen von Ziff. 5.5 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- Montagearbeiten – Abnahme
6.1 Sind Ausführungsfristen für Montagearbeiten nicht vereinbart, beginnen wir mit den Montagearbeiten nach Auftragsbestätigung, spätestens jedoch 12 Tage nach Aufforderung durch den Kunden, sofern dieser die gem. Ziffer 5.4 lit. d erforderlichen Unterlagen beigebracht hat, ein ungehinderter Montagebeginn an der Baustelle gewährleistet und eine eventuell vereinbarte Anzahlung bei uns eingegangen ist.
6.2 Wir tragen die Gefahr bis zur Abnahme der Anlage. Gerät der Kunde jedoch mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Das gleiche gilt, wenn die Montage aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unterbrochen wird oder wenn wir die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Kunden übergeben haben.
6.3 Für Schäden an der auf Verlangen des Kunden vor der Abnahme in Betrieb genommenen Anlage, die ihre Ursache in fehlenden oder unzureichenden Schutzmaßnahmen (z.B. gegen Frosteinbrüche) durch den Kunden haben, haften wir nicht.
- Umschließungen – Verantwortung für gestellte Umschließungen – Freistellung – Verpackungen
7.1 Wir sind nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Umschließungen auf ihre Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, das Vorhandensein technischer Mängel, ihre Eignung und Sauberkeit zu prüfen.
7.2 Wir haften nicht für Verunreinigungen der Ware infolge unsauberer Umschließungen des Kunden sowie für Schäden, die durch mangelhafte Beschaffenheit der Umschließungen entstehen.
7.3 Holt der Kunde die Ware selbst ab, ist er verpflichtet, die für den Transport relevanten gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen, insbesondere über den Gefahrguttransport und die Beladungsgrenzen, zu beachten. Der Kunde hat seine Fahrer oder Frachtführer entsprechend zu verpflichten. Bei Nichtbeachtung der bestehenden Vorschriften hat der Kunde uns insoweit von allen Ansprüchen Dritter freizustellen und uns alle durch eine schuldhafte Nichtbeachtung der bestehenden Vorschriften resultierenden Schäden, Aufwendungen und Kosten zu ersetzen.
- Lieferstörungen
8.1 Im Falle von höherer Gewalt, d.h. bei unvorhergesehenen Ereignissen, auf die wir keinen Einfluss haben und die wir nicht zu vertreten haben, z.B. behördliche Maßnahmen und Anordnungen (gleichgültig, ob diese gültig oder ungültig sind), Feuer, Überschwemmungen, Stürme, Explosionen oder sonstige Naturkatastrophen, Mobilmachungen, Kriege, verlängern sich die Leistungsfristen angemessen und zwar auch dann, wenn sie während des Verzugs eintreten. Sollte es aufgrund derartiger Ereignisse nicht möglich sein, die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist zu erbringen, sind der Kunde und wir zum Rücktritt vom Vertrag oder ggf. vom noch nicht erfüllten Teil desselben berechtigt. Schadenersatzansprüche wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.
8.2 Wir werden von unserer Liefer- und Leistungsverpflichtung befreit, wenn wir unverschuldet selbst nicht rechtzeitig mit der richtigen, zur Erfüllung des Vertrages bestellten Ware beliefert werden. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und die Gegenleistung unverzüglich zurück erstatten.
- Sicherheiten
Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Vermögensverschlechterung nach Vertragsschluss oder wenn sonstige Tatsachen nach Vertragsschluss vorliegen oder erkennbar werden, die die Annahme rechtfertigen, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir berechtigt, Sicherheitsleistung zu fordern und/oder eventuell gewährte Zahlungsziele zu widerrufen. Für den Fall, dass der Kunde nicht in der Lage ist, innerhalb angemessener Frist die geforderte Sicherheit zu stellen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits bestehende Ansprüche aus erbrachten Leistungen oder wegen Verzug bleiben ebenso unberührt wie unsere Rechte aus § 321 BGB.
- Eigentumsvorbehalt
10.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Kaufpreisforderung aus dem entsprechenden Kaufvertrag unser Eigentum.
10.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir, nach Setzung einer angemessenen Frist, es sei denn diese ist gemäß § 323 Abs. 2 BGB entbehrlich, berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde ist zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet.
10.3 Eine Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Ware erfolgt stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das (Mit-)Eigentum durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum an der neuen Sache anteilsmäßig nach dem Verhältnis der Rechnungsbeträge der verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Erzeugnisse auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum unentgeltlich für uns.
10.4 Die Lieferung von Anlageteilen erfolgt ebenfalls unter Eigentumsvorbehalt und bis zum Eigentumsübergang auf den Kunden nur zum vorübergehenden Zweck der Nutzung während der Laufzeit des Vertrages. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, den Abbau und die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu verlangen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
10.5 Wiederverkäufern ist die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang widerruflich gestattet. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund der im (Mit-)Eigentum des Kunden stehenden Ware resultierende Forderung tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungswertes des betreffenden Liefergegenstandes an uns ab. Der Kunde ist auf unser Verlangen verpflichtet, schriftliche Abtretungserklärungen zu erteilen. Der Kunde ist im gewöhnlichen Geschäftsgang widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann insbesondere dann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
10.6 Auf Verlangen des Kunden werden wir Sicherheiten freigeben, soweit sie zur Sicherung unserer Forderungen nicht nur vorübergehend nicht mehr benötigt werden. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
10.7 Abtretungen und außergewöhnliche Verfügungen die Vorbehaltsware betreffend, wie Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
- Haftung
11.1 Wir haften auf Schadenersatz und auf Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (nachfolgend „Schadenersatz“) wegen Mängeln der Lieferung oder Leistung oder wegen Verletzung sonstiger vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere aus unerlaubter Handlung, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2 Der Schadenersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz vertragstypischer Schäden beschränkt, die wir bei Vertragsschluss aufgrund für uns erkennbarer Umstände als mögliche Folge hätte voraussehen müssen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird.
11.3 Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
11.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11.5 Wesentliche Vertragspflichten im Sinne der Ziff. 11.1 und 11.2 sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Biogene Anteile
Der deutsche Gesetzgeber lässt es zu, dass Dieselkraftstoff EN 590 biogene Anteile enthält. Eine Vermischung von anderen Kraft- sowie Heizstoffen – z.B. Heizöl EL – mit biogenen Anteilen, sowie das Inverkehrbringen solcher Gemische ist hingegen unzulässig. Insofern ist eine vollständige Entleerung eines mit Dieselkraftstoff EN 590 gefüllten Tanks unerlässlich, damit es nicht zu einer Vermischung mit einem im Anschluss eingefüllten anderen Kraft-/Heizstoff kommt. Wir lehnen jegliche aus einer solchen unzulässigen Vermischung resultierende Haftung ab.
- Anwendbares Recht
Für die Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
- Datenverarbeitung
Wir speichern, verändern oder übermitteln bzw. nutzen personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
- Streitbeilegung
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Hinweis für steuerbegünstigte Energieerzeugnisse
Steuerbegünstigte Energieerzeugnisse dürfen nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen hat sich der Kunde an sein zuständiges Hauptzollamt zu wenden.
Anhang
Informationspflichten gegenüber Verbrauchern
gemäß Art. 246a § 1 EGBGB und Widerrufsrecht
- Vertragsgegenstand ist die Lieferung von Heizöl gegen Zahlung eines Entgelts durch den Kunden.
- Vertragspartner ist die VARO Energy Direct GmbH, Korbitzer Str. 21A, 01662 Meißen, Telefon: 03521 70000.
- Die Informationen über den Gesamtpreis und die Preisberechnung erhält der Kunde im Rahmen seiner Bestellung.
- Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 4, die Liefer- und Leistungsbedingungen aus den §§ 5 und 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VARO Energy Direct GmbH – Bereich: Verbrauchergeschäft. Der Liefertermin wird mit dem Kunden im Rahmen des Vertragsschlusses vereinbart.
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
- Der Kunde hat ein vierzehntägiges Widerrufsrecht:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist von vierzehn Tagen läuft ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter – der nicht Beförderer ist – die Waren in Besitz genommen hat. Allerdings erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 4 BGB vorzeitig, wenn sich das Heizöl bei Lieferung mit Restbeständen im Tank des Kunden vermischt.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die VARO Energy Direct GmbH, Korbitzer Str. 21A, 01662 Meißen, Telefon: 03521 70000, Telefax: 03521 7000 11, E-Mail: info@varo-direct.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerruf
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, haben wir ihm alle Zahlungen, die wir von dem Kunden erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunde wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware. Die Kosten für das Auspumpen von Heizöl aus dem Tank und die Rücksendung an uns werden auf höchstens […] geschätzt.
Ende der Widerrufsbelehrung